Schnell und transparent die Immobilie verkaufen: mit Bieterverfahren zum besten Preis!

Beim Bieterverfahren entscheidet der Wettbewerb, wer den Zuschlag kriegt

Beim Bieterverfahren entscheidet der Wettbewerb, wer den Zuschlag kriegt

Ist die Entscheidung gefallen, die Wohnung der Familie, das geerbte Grundstück, oder eine andere Immobilie zu verkaufen – vielleicht um in ein größeres Haus zu ziehen – stellt sich die Frage, wie man vorgehen will. Neben der klassischen Variante das Eigentum zum Festpreis in Zeitungen oder auf Online-Portalen zu inserieren, zeigt sich auch in Deutschland vermehrt der Trend stattdessen auf ein Bieterverfahren zu setzen.

Aber was ist ein Bieterverfahren überhaupt? –

Und wieso kommen immer mehr und mehr Eigentümer auf den Gedanken, sie sollten ihren Immobilienverkauf auf diese Weise abwickeln?

Wir klären auf!

Welche Vor- und Nachteile hat ein Bieterverfahren?

Vorteile:

  • Ein Immobilienverkauf per Bieterverfahren ist schnell und effizient. Da der Preise durch den Wettbewerb zwischen Interessenten gebildet wird, sollten an die Gebotsrunde anschließende Verhandlung mit dem Kaufinteressenten schnell abgeschlossen werden.
  • Durch das Bieterverfahren müssen Käufer und Verkäufer nicht face-to-face in Preisverhandlungen gehen. So ist das reine Verkaufsgeschick kein Faktor, der sich auf den Verkaufspreis auswirkt. Die Verhandlungen bleiben fair.
  • Besteht ein hoher Wettbewerb kann sich herausstellen, dass der Immobilienwert deutlich über vorherigen Schätzungen liegt. So kann der Verkäufer mit dem Bieterverfahren häufig mehr für sein Objekt bekommen, als bei einem Verkauf zum Festpreis.

Nachteile:

  • Um Wettbewerb zu erzeugen werden in der Regel Gruppen-Besichtigungen durchgeführt. So kann nicht individuell auf einzelne Kaufinteressenten eingegangen werden.
  • Das Bieterverfahren ist äußerst umfangreich in Vorbereitung und Durchführung. Das bedeutet mehr Planungsaufwand und viel Kommunikation in den Gebotsrunden.
  • Auch wenn das Bieterverfahren immer mehr Freunde gewinnt, noch ist der Modus vielen Kaufinteressenten unbekannt und im Vorfeld erklärungsbedürftig.

Ist das Bieterverfahren dasselbe wie eine Auktion oder Versteigerung?

Einfach gesagt: Nein.

Wobei es strukturell durchaus Ähnlichkeiten zwischen Bieterverfahren, Auktion und Versteigerung gibt. In allen drei Fällen verzichtet man auf einen Festpreis wie beim klassischen Immobilienverkauf. Stattdessen geben Kaufinteressenten Gebote auf Haus, Wohnung oder Grundstück ab. Hier hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf.

Während eine Auktion rechtlich bindende Gebote von Kaufinteressenten fordert, können Gebote beim Bieterverfahren durchaus noch zurückgezogen werden. Erst wenn ein Notar den unterschriebenen Kaufvertrag beurkundet hat, ist es tatsächlich zu einer rechtsbindenden Einigung zwischen Käufer und Verkäufer gekommen.

Die gleichen Rechte stehen auch dem Verkäufer zu: Müsste er bei einer Zwangsversteigerung zwingend seine Immobilie verkaufen, so hat er beim Bieterverfahren die Möglichkeit dem Verkauf nicht zuzustimmen. Weil die Angebote ihm beispielsweise nicht hoch genug sind. Ist ihm der Profit hingegen nicht das wichtigste beim Immobilienverkauf, muss er auch nicht zwingend das Höchstgebot annehmen, sondern kann ein niedrigeres auswählen. Etwa dann, wenn ein Bieter, der etwas niedriger geboten hat, mit seinen kleinen Kindern in das alte Familienhaus einziehen möchte. Oder wenn ein Investor die langjährigen Mieter nicht zur Eigennutzung aus der verkauften Wohnung schmeißt.

Bieterverfahren funktionieren nicht wie Zwangsversteigerungen!

Beim Bieterverfahren ist wichtig: Käufer und Verkäufer behalten nach der Gebotsrunde volle Kontrolle über den weiteren Verlauf. Die Methode bestimmt die Verhandlungsbasis, wickelt den Verkauf aber nicht vollständig ab. Im Gegensatz dazu sind Auktionen und Versteigerungen rechtsbindend. Der Höchstbietende bekommt den Zuschlag.

Kann man jeden Immobilienverkauf im Bieterverfahren abwickeln?

Im Prinzip ja – wobei man sich immer fragen sollte: Wieso? Selbstverständlich ist ein Bieterverfahren bei jeder Immobilie möglich, um einen fairen Preis zu bestimmen. Ein Verkäufer sollte sich dabei aber immer fragen: Was sind die Vorteile des Bieterverfahrens? Und sind diese auf meine Immobilie anzuwenden? Schließlich gilt: Immobilien sind höchst individuell! Nicht nur die nackten, statistischen Fakten beeinflussen den Wert wie die Größe des Grundstücks, die Wohnfläche und die Anzahl der Zimmer. Auch die Hausnummer (Mikrolage), die Aussicht (bei Wohnungen noch einmal je nach Etage zu bewerten) und die Infrastruktur beeinflussen den Wert. Ganz zu schweigen von eventuellen Extras: Ein Wintergarten, eine Gartenhütte, Garagenstellplätze und mehr. All das sind auch Faktoren, die den Marktwert beim Immobilienverkauf beeinflussen.

Für das Bieterverfahren eignen sich vor allem Immobilien mit vielen Interessenten!

Beim Bieterverfahren wird auf einen hoch angesetzten Festpreis verzichtet. Stattdessen sollen ein niedriger Mindestpreis oder gar keine Preisangabe viele Interessenten anlocken. Grund: Kommen viele Kaufinteressenten zusammen, geraten sie in Wettbewerb um die begehrte Immobilie. Sie werden hoch bieten, um am ehesten einen Zuschlag zu erhalten.

Kommen aber nur wenige, ernsthafte Interessenten zusammen, kann sich das Bieterverfahren zum Nachteil auswirken: der niedrige Mindestpreis lockt dann nicht, wie erhofft, Wettbewerber an. Stattdessen werden die wenigen Bieter sich nah am Mindestpreis orientieren. Das Höchstgebot kann so relativ niedrig ausfallen.

Daher ist ein Bieterverfahren immer dann besonders sinnvoll, wenn mit hoher Nachfrage zu rechnen ist.

Die Lage ist ein wichtiger Faktor für die Nachfrage

Die Lage ist ein wichtiger Faktor für die Nachfrage

  1. Die Lage: Befindet sich eine Immobilie in einer gefragten Lage, in einem Ballungsgebiet zum Beispiel, ist damit zu rechnen, dass viele Interessenten zusammenkommen. Für viele der Großstädter kann ein Umzug in Betracht kommen: zur reinen Vergrößerung oder Verkleinerung, weil ein Baby auf dem Weg ist und daher bald mehr Räume nötig werden, oder weil alle Kinder ausgezogen sind und der Garten künftig eine unnötige Last darstellt.
  2. Die Größe: Nicht nur Bedürfnisse sind in Sachen Größe entscheidend. Auch praktische Faktoren spielen hier eine Rolle: Geld zum Beispiel. Viele Kaufinteressenten träumen etwa von einer Villa, leisten können die sich aber nur die Wenigsten. Entsprechend kann eine zu große Immobilie Probleme beim Verkauf machen. Sie spricht vor allem ein Nischen-Publikum an.
  3. Der Schnitt: Neben der Größe spielt auch der Schnitt eine Rolle. Für fast alles ist ein passendes Nischen-Publikum zu finden. Einige mögen beispielsweise Dachschrägen einen besonderen
    Charme einräumen. In der Regel ist aber davon auszugehen, dass Räume ohne Schrägen und eine gute Zimmeraufteilung mehr Kaufinteresse wecken.